Rechts­anwalt Wolfgang Ulbrich

Ihr Fachanwalt für Erb- und Eherecht

Wolfgang Ulbrich portrait

Wolfgang Ulbrich

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Ulbrich verfügt über eine nahezu 20-jährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei und ist bereits seit Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2001 auf die Fachbereiche Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Die zuständige Rechtsanwaltskammer München erteilte ihm zudem die Befugnis zur Führung der Bezeichnungen Fachanwalt für Familienrecht (April 2005) und Fachanwalt für Erbrecht (August 2008).

Seit seinem Eintreten in die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Ulbrich im Januar 2021 betreut Sie Herr Ulbrich als erfahrener Rechtsanwalt kompetent bei allen Aspekten des Erbrechts und Familienrechts. Um Sie stets bestmöglich beraten und vertreten zu können, aktualisiert und vertieft er seine umfangreichen Kenntnisse durch regelmäßige, fachspezifische Fort- und Weiterbildungen.

Im Bereich Familienrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulbrich kompetent bei allen Fragen und Problemlösungen insbesondere rund um Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgang. Desweiteren steht er bei Scheidungsverfahren, Unterhaltsprozessen und Sorgerechtsauseinandersetzungen mit seiner großen Erfahrung an Ihrer Seite. Als Ehemann und Vater ist er neben den rechtlichen Aspekten mit alltäglichen Fragestellungen und Herausforderungen wie z.B. der Sicherstellung der Kinderbetreuung bei Berufstätigkeit vertraut.

Auf dem Gebiet des Erbrechts erhalten Sie rechtsgestaltende Unterstützung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Führung von Erbrechtsstreitigkeiten wie etwa der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Seine langjährige Erfahrung im Umgang mit Erbengemeinschaften und den damit zusammenhängenden Rechtsproblemen kommt ihm und seiner Mandantschaft hierbei zugute.

Die Interessen seiner Mandantschaft stehen für Herrn Ulbrich stets an erster Stelle. Auch bei der außergerichtlichen Klärung rechtlicher Streitigkeiten, um im Sinne seiner Mandantschaft ggf. Zeit und Kosten zu sparen, erfahren Sie durch ihn eine souveräne und engagierte Unterstützung.

Zusätzlich zu den beiden oben genannten Fachgebieten erhalten Sie außerdem anwaltliche Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht, im Schadensersatzrecht sowie im Arbeitsrecht.

Desweiteren verbindet Herr Ulbrich seine private Liebe zu Pferden und dem Pferdesport mit seinem Beruf als Rechtsanwalt. Als ehemaliger Turnierreiter und erfahrener Organisator von Pferdesportveranstaltungen unterstützt er Sie mit großer Leidenschaft und Kompetenz bei allen Rechtsfragen rund ums Pferd wie z.B. zu den Themen Pferdekauf/ -verkauf, Sachmängel oder Schadensersatzansprüche bei Reit-/Weideunfällen.

Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungs-/ Trennungsvereinbarungen, Testamenten und Erbverträgen
Erstellen und Überprüfen von Verträgen und Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Mandanten für bestmögliche Rechtssicherheit in Bezug auf die individuellen Zielvorstellungen im familienrechtlichen Bereich sowie im erbrechtlichen Bereich bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament)
Rechtliche Beratung
  • Durchsetzung und Abwehr von Zugewinn und Unterhalt im Fall der Trennung/ Scheidung
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Juristische Begleitung & Beratung
  • Juristische Beratung im Vorfeld der Eheschließung
  • Begleitung im Falle des Scheiterns einer Ehe von der Trennung bis zur Scheidung
  • Betreuung zur Durchsetzung bzw. Abwehr finanzieller Forderungen bei Scheitern der Ehe und im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
  • Beratung und Betreuung in allen Kindschaftsangelegenheiten (Umgang, Sorgerecht etc.), sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich
  • Rechtliche Beratung und Betreuung vor dem Erbfall bei der Gestaltung von Testamenten sowie im Eintritt des Erbfalls, bei der Durchsetzung aber auch Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen